Vorzugsstimmenvergabe – Wien-Wahl 2025
Wer seine Stimme bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 27. April 2025 abgibt, kann nicht nur eine Partei wählen, sondern auch insgesamt bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben.
Mit einer Vorzugsstimme trägt man dazu bei, dass kandidierende Personen innerhalb des Bezirkswahlvorschlages, des Wahlkreisvorschlages oder des Stadtwahlvorschlages neu gereiht werden. Diese Personen haben damit eine größere Chance auf ein Mandat.
Bei der Gemeinderatswahl können drei Vorzugsstimmen vergeben werden: eine Vorzugsstimme für eine kandidierende Person, die im eigenen Wahlkreis kandidiert (Wahlkreisvorschlag), und zwei Vorzugsstimmen für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag.
Bei der Bezirksvertretungswahl kann einer kandidierenden Person eine Vorzugsstimme gegeben werden (Bezirkswahlvorschlag).
Hinweis
Eine Vorzugsstimme ist nur gültig, wenn sie einer kandidierenden Person gegeben wird, die derselben Partei angehört, die gewählt wird.
Fragen zur Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.
Weiterführende Links
Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 (→ Stadt Wien)
Rechtsgrundlagen
Wiener Gemeindewahlordnung (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion