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Unionsrechtlich aufenthaltsberechtigter Österreicher
Grundsätzlich wird drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Österreicherinnen/Österreichern ein Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" erteilt.
Ausnahmsweise kommen andere Regelungen zur Anwendung (Ausstellung einer Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltskarte an deren Angehörige), wenn es sich bei der Person, die die Familie zusammenführt, um eine "unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte" Österreicherin/einen "unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten" Österreicher handelt, weil sie/er sich für mehr als drei Monate beispielsweise als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder Selbstständige/Selbstständiger in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat und anschließend nach Österreich zurückgekehrt ist.
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion