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Tilgungsfrist

Unter Tilgungsfrist wird ein bestimmter Zeitrahmen verstanden, innerhalb dessen Verurteilungen im Strafregister aufscheinen. Tilgungsfristen werden nach dem Ausmaß der Strafen berechnet und hängen nicht von der Art des Delikts ab; sie betragen zwischen drei und fünfzehn Jahren.

Im Allgemeinen beginnt die Tilgungsfrist, sobald alle Freiheits- oder Geldstrafen vollzogen sind, als vollzogen gelten, nachgesehen worden sind oder nicht mehr vollzogen werden dürfen. Bei bedingt nachgesehenen Strafen bzw. bedingten Entlassungen beginnt die Tilgungsfrist rückwirkend mit der Rechtskraft des Urteils oder der Entlassung zu laufen, wenn die Probezeit bestanden wird (und daher die Strafe endgültig nachgesehen wird).

Beispiel

Bei Verurteilung zu einer Geldstrafe beginnt die Tilgung mit dem Tag, an dem die Strafe zur Gänze bezahlt wurde.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Strafurteile automatisch getilgt und in der Strafregisterbescheinigung scheinen keine Verurteilungen mehr auf.

Ausführliche Informationen zum Thema "Tilgungsfristen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion