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Nichtigkeitsbeschwerde

Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde kann die Angeklagte/der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ein Urteil aus einem Strafverfahren anfechten und es der höheren Instanz zur Überprüfung vorlegen. Es gibt gesetzlich genau festgelegte Gründe, auf die sich eine Nichtigkeitsbeschwerde stützen kann, wie z.B. die nicht gehörige Besetzung des Schöffengerichts.

Ausführliche Informationen zum Thema "Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion