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Haftungserklärung

Mit einer Haftungserklärung bestätigt eine Person bei Beantragung bestimmter Aufenthaltstitel, besondere Pflichten gegenüber der Antragstellerin/dem Antragsteller zu übernehmen.

Die Haftungserklärung muss von einer österreichischen Notarin/einem österreichischen Notar bzw. einem inländischen Gericht beglaubigt werden. Sie muss mindestens fünf Jahre gültig sein.

Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Haftungserklärung.

Weiterführender Link

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion