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Haftungserklärung
Mit einer Haftungserklärung bestätigt eine Person bei Beantragung bestimmter Aufenthaltstitel, besondere Pflichten gegenüber der Antragstellerin/dem Antragsteller zu übernehmen.
Die Haftungserklärung muss von einer österreichischen Notarin/einem österreichischen Notar bzw. einem inländischen Gericht beglaubigt werden. Sie muss mindestens fünf Jahre gültig sein.
Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Haftungserklärung.
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Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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