Begriffe mit B
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Bescheidbeschwerde
Gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann wegen Rechtswidrigkeit eine Beschwerde erhoben werden.
Berechtigt zur Beschwerde ist, wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.
Die Frist zur Erhebung der Beschwerde beträgt vier Wochen. Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung.
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Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion