Verlust oder Diebstahl von Dokumenten

Es ist bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust bzw. Diebstahlsanzeige zu erstatten und unverzüglich die zuständige österreichische Vertretungsbehörde zu informieren.

Wenn der Reisepass oder Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, können die österreichischen Vertretungsbehörden mit Passbefugnis (Botschaften und Berufskonsulate) vor Ort einen Notpass für die Heimreise ausstellen. Der Notpass (amtlich "gewöhnlihcher Reisepass für bestimmte Anlassfälle") hat eine begrenzte Gültigkeit und nur ausgestellt wird, um die Rückkehr nach Österreich oder in Ausnahmefällen eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen.

Verlorene oder gestohlene Fahrzeugpapiere sowie österreichische Führerscheine können nur in Österreich selbst ersetzt werden. Österreichische Vertretungsbehörden können den Antrag auf Ausstellung eines Duplikatführerscheins weiterleiten, stellen allerdings selbst keine Führerscheine aus. Die Ausfolgung des Führerscheins kann ebenfalls im Wege der Vertretungsbehörden erfolgen, die Einhebung der Gebühren erfolgt auf dem Bankweg. Für die Rückreise reicht in einigen Ländern die Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei.

Weitere Informationen über das genaue Vorgehen bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten und Ausweisen finden sich in den Kapiteln:

Letzte Aktualisierung: 11.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten