Begriffe mit V

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Verlustanzeige

Grundsätzlich sind Verlustanzeigen bei der der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt (z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).

Hinweis

Bei der Polizei können Verlustanzeigen für folgende Gegenstände gemacht werden:

  • Führerschein
  • Kennzeichentafeln
  • Schieß- und Sprengmittel
Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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