Begriffe mit V
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Verlustanzeige
Grundsätzlich sind Verlustanzeigen bei der der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt (z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).
Hinweis
Bei der Polizei können Verlustanzeigen für folgende Gegenstände gemacht werden:
- Führerschein
- Kennzeichentafeln
- Schieß- und Sprengmittel
Ausführliche Informationen zum Thema "Verlustanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion