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Überstunden
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen Überstunden vor, wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird. Diese beträgt grundsätzlich 40 Stunden in der Woche oder 8 Stunden täglich, kann aber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, etwa durch Kollektivvertrag, anders verteilt werden. Für Überstunden gebührt ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.
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Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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