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Pensionistenausweis
Mit einem Pensionistenausweis können Ermäßigungen für Seniorinnen/Senioren bei Eintritten, Fahrtkosten etc. in Anspruch genommen werden. Der Pensionistenausweis wird mit dem jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner an alle im Inland wohnhaften Pensionistinnen/Pensionisten versendet. Er wird grundsätzlich einmal versendet und ist unbefristet gültig. Nur Pensionistinnen/Pensionisten, die eine befristete Pension beziehen, erhalten einen befristeten Pensionistenausweis.
Hinweis
Erfolgt der Antritt einer Pension unter dem Jahr, so wird zunächst nur ein Pensionistenausweis in Papierform zugesendet. Zum nächsten Jahresbeginn wird dieser durch den folierten Ausweis ersetzt.
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
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