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Patent
Das Patent gibt der Inhaberin/dem Inhaber das ausschließliche Recht, den geschützten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, ihn in Verkehr zu bringen, ihn feilzuhalten oder zu gebrauchen. Bei der gewerbsmäßigen Ausübung der Erfindung kommen die Vorschriften für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung zur Anwendung.
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