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Probezeit
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Beispiel
- Probearbeitsverhältnis
Gesetzlich ist eine einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit - Probeführerschein
Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer eine Nachschulung absolvieren - Probezeit im Strafrecht
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
(zwischen einem Jahr und drei Jahren) - Probezeit bei einer bedingten Entlassung
(zwischen einem Jahr und zehn Jahren) - Probezeit als Diversionsform
(zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
Letzte Aktualisierung: 19. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion