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Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann einschließlich bis zur Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderfreibetrag" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2020
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion