Begriffe mit K
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Komplementär
Komplementärinnen/Komplementäre sind vollhaftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer
- Offenen Gesellschaft (OG) oder
- Kommanditgesellschaft (KG),
die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion