Begriffe mit K

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Komplementär

Komplementärinnen/Komplementäre sind voll haftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer

  • Offenen Gesellschaft (OG) oder
  • Kommanditgesellschaft (KG),

die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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