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Garantie

Durch eine Garantie verpflichtet sich eine Unternehmerin/ein Unternehmer, bei Mangelhaftigkeit einer Sache diese zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen.

Der Garantieanspruch besteht neben der Gewährleistung und ist eine freiwillige Zusage der Unternehmerin/des Unternehmers.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion