Begriffe mit G
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Gute Sitten-Klausel
Geschäfte, die den guten Sitten widersprechen, sind unwirksam (nichtig).
Unter Sittenwidrigkeit wird eine Reihe von zum Teil nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschriebenen Rechtsnormen verstanden, die dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft widersprechen. Es geht also um die Wertordnung einer Gesellschaft.
Beispiel
Der Verzicht eines Ehepartners auf zukünftige Scheidungsgründe
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch: oesterreich.gv.at-Redaktion