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Fundanzeige

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, die mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für die Eigentümerin/den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel) , muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.

Ausführliche Informationen zum Thema "Fundanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion