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Fundanzeige
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, deren Wert 10 Euro übersteigt, muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.
Ausführliche Informationen zum Thema "Fundanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion