Begriffe mit F
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Fundanzeige
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, die mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für die Eigentümerin/den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel) , muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.
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Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion