Begriffe mit E
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Einvernehmliche Scheidung
Wenn ein Ehepaar seit mindestens einem halben Jahr getrennt ist und beide Partner ihre Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen, können sie gemeinsam die einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Außerstreitverfahren.
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich die Ehepartner über die Scheidung und auch ihre Folgen einig sind (Scheidungsvereinbarung). Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehepartner den letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten oder haben.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einvernehmliche Scheidung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (→ BMJ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion