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Einvernehmliche Scheidung

Wenn ein Ehepaar seit mindestens einem halben Jahr getrennt ist und ihre Ehe als unheilbar zerrüttet ansieht, kann es gemeinsam die einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Außerstreitverfahren.

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich das Ehepaar über die Scheidung und auch ihre Folgen einig sind (Scheidungsvereinbarung). Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Ehepaar den letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten oder haben.

Ausführliche Informationen zum Thema "Einvernehmliche Scheidung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion