Begriffe mit D

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Dissens

Gegenteil: Konsens

Ein Dissens liegt vor, wenn sich zwei oder mehrere Vertragsparteien über einen bestimmten Punkt in ihrer Vereinbarung nicht geeinigt haben, ihre Willenserklärungen also nicht übereinstimmen und auch nicht durch Auslegung in Einklang gebracht werden können. Ein Vertrag kommt grundsätzlich nur zustande, wenn die Vertragsparteien das Gleiche wollen, also Konsens darüber herrscht, wer aufgrund des Vertrags was leisten wird müssen (beispielsweise die eine Vertragspartei 4.000 Euro, die andere Vertragspartei einen Gebrauchtwagen).

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion