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Besitzstörungsklage

Eine Besitzerin/ein Besitzer einer Sache kann eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn ihr/sein Besitz gestört oder entzogen wird.

Beispiel

  • Eine Vermieterin/ein Vermieter betritt unbefugt die Wohnung der Mieterin/des Mieters.
  • Eine Kfz-Lenkerin/ein Kfz-Lenker parkt unerlaubt auf einem Privatparkplatz.
  • Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner tauscht ohne Information die Schlösser aus.

Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion