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Bundesgesetzblatt
Damit Gesetze verbindlich werden, müssen sie auch ordentlich verlautbart werden. Grundsätzlich erfolgt diese Verlautbarung durch Kundmachung der Gesetze im Bundesgesetzblatt (BGBl). Seit 1. Jänner 2004 werden die Gesetze rechtlich verbindlich ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung des Bundesgesetzblattes rechtlich verbindlich ist und die anderen Fassungen (beispielsweise im Dateiformat PDF) rechtlich unverbindlich sind. Ein Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung (Kundmachung) im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (→ BMDW)
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