Begriffe mit B

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Beharrungsbeschluss

Beharrungsbeschluss bedeutet, dass eine Partei trotz des Einspruchs einer anderen (dazu berechtigten) Partei auf eine getroffene Entscheidung besteht.

Ein Beispiel für einen Beharrungsbeschluss ist das Bestehen des Nationalrates auf einem Gesetzesbeschluss, trotz eines Vetos des Bundesrates.

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Der Weg der Bundesgesetzgebung

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion