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Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung enthält Daten arbeitslos gewordener Personen und dient der Feststellung ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld durch das Arbeitsmarktservice (AMS).

In der Regel ist die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung an das AMS nicht mehr notwendig, da dieses mittlerweile online auf die Abmeldungen zur Sozialversicherung zugreifen kann.

In Ausnahmefällen kann jedoch die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung weiterhin erforderlich sein. Dabei wendet sich das AMS von sich aus an die Dienstgeberin/den Dienstgeber.

Arbeitsbescheinigungen müssen daher – mit Ausnahme von Dienstgeberinnen/Dienstgebern, bei denen dem AMS mangels elektronischer Kommunikation keine Daten der Sozialversicherungsträger zur Verfügung stehen – nur mehr auf Anforderung des AMS ausgestellt werden.

Die Arbeitsbescheinigung ist von der Arbeitsbestätigung und dem Dienstzeugnis zu unterscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeit, Beruf und Pension" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion