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Arbeitsbestätigung

Als Arbeitsbestätigung wird ein Schreiben bezeichnet, in dem die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber erklärt, dass eine Person derzeit bei ihr/ihm beschäftigt ist. Üblicherweise wird darin neben dem Namen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers auch die Wohnadresse und das Ausmaß der Beschäftigung (Vollzeitbeschäftigung/Teilzeitbeschäftigung/geringfügige Beschäftigung) angeführt.

Die Arbeitsbestätigung ist von der Arbeitsbescheinigung und dem Dienstzeugnis zu unterscheiden.

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Arbeit, Beruf und Pension

Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion