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Arbeitsbestätigung

Als Arbeitsbestätigung wird ein Schreiben bezeichnet, in dem die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber erklärt, dass eine Person derzeit bei ihr/ihm beschäftigt ist. Üblicherweise wird darin neben dem Namen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers auch die Wohnadresse und das Ausmaß der Beschäftigung (Vollzeitbeschäftigung/Teilzeitbeschäftigung/geringfügige Beschäftigung) angeführt.

Die Arbeitsbestätigung ist von der Arbeitsbescheinigung und dem Dienstzeugnis zu unterscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeit, Beruf und Pension" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion