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Arbeitnehmerabsetzbetrag

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher seit dem Jahr 2016 nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2022; ab dem Jahr 2023: 421 Euro) erhöht wurde.

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuern und Finanzen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion