Begriffe mit A

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Arbeitnehmerabsetzbetrag

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher seit dem Jahr 2016 nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2022; im Jahr 2023: 421 Euro; im Jahr 2024: 463 Euro) erhöht wurde.

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Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
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