Leben in der Gemeinde Bad Pirawarth

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

Rasenmähen

verboten:

  • Montag bis Samstag von 20 bis 6 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Die Verrichtung lärmerzeugender Haus-, Garten- und Bauarbeiten ist an Sonn- und Feiertagen ganztägig und von Montag bis Samstag in der Zeit von 20 bis 6 Uhr verboten.

Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.

Autowaschen

Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto auf privatem Grund waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

Hundehaltung

Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

Die Hundehalterin/der Hundehalter muss das Halten von Hunden unverzüglich bei der Gemeinde melden, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll. Die Meldung muss u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde und den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung enthalten.

Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Landesgesetzliche Bestimmung:
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

Hunde dürfen zudem ohne Aufsicht nur auf Grundstücken gehalten werden, wenn die Einfriedungen so hergestellt und instandgehalten sind, dass die Tiere das Grundstück nicht verlassen können.

Hunde müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden, wenn es die Umstände erfordern. Das gilt auf jeden Fall an folgenden Orten: 

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, 

  • in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,

  • auf Kinderspielplätzen,

  • an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie beispielsweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison, 

  • bei Veranstaltungen und 

  • in beengten Räumen wie beispielsweise Lifte, Aufzüge und Gondeln. 

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Listenhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. 

Hinweis

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich Hunde folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

Hundekot

Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an folgenden Orten hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen: 

  • an öffentlichen Orten im Ortsbereich, 

  • in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen sowie 

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, 

  • in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, 

  • auf Kinderspielplätzen, 

  • an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie beispielsweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison, 

  • bei Veranstaltungen und 

  • in beengten Räumen wie beispielsweise Lifte, Aufzüge und Gondeln. 

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Sonderregelungen für diese Gemeinde

  • Bei Schnee oder Glatteis dürfen in Park- und Grünanlagen nur gesäuberte Wege und diese nur auf eigene Gefahr benützt werden. Bei Sturm oder Unwetter erfolgt der Aufenthalt in Parkanlagen oder auf Grünflächen auf eigene Gefahr.

  • Musikinstrumente sowie Tonübertragungsgeräte dürfen nur in einer für Dritte nicht störenden Lautstärke benützt werden.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

Die Abholtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten der NÖ Umweltverbände.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Altstoffsammelzentrum „Ziegelofen“ in der Viehtrift

Öffnungszeiten: 

  • jeden Samstag (ausgenommen Feiertage)
    • 9 bis 13 Uhr 

Abfallarten: Sperrmüll, Eisen, Kartonagen, Problemstoffe, Bauschutt (nur mit Berechtigungskarte!), Inertstoffe, Kompost, Kühlschränke, Elektroschrott, Autoreifen (ohne Felgen), NÖLI, Altöl (bis 5 Liter), Styropor, Verpackungsmaterial, Baum- und Strauchschnitt

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeinde Bad Pirawarth
Prof. Knesl-Platz 1
2222 Bad Pirawarth

Telefon: +43 2574 2340  
E-Mail: gemeinde@badpirawarth.gv.at

Amtsstunden: 

  • Montag
    • 7 bis 11 Uhr 
    • 16 bis 19 Uhr 
  • Dienstag, Donnerstag und Freitag 
    • 7 bis 11 Uhr 

Website der Marktgemeinde Bad Pirawarth
Statistische Daten der Gemeinde

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde|
  • oesterreich.gv.at-Redaktion