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Witwenpension

Die Witwenpension/Witwerpension ist eine finanzielle Leistung, die der hinterbliebenen Ehefrau/dem hinterbliebenen Ehemann bzw. der hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/dem hinterbliebenen eingetragenen Partner eine soziale Absicherung garantieren soll. Die geschiedene Ehegattin/der geschiedene Ehegatte kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwenpension/Witwerpension bekommen.

Die Witwenpension/Witwerpension kann befristet (auf 30 Monate) oder unbefristet zustehen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab.

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Witwenpension/Witwerpension

Letzte Aktualisierung: 23.09.2026
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