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Sterbeverfügung

Die Sterbeverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine entscheidungsfähige, volljährige Person ihren freien, selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben zu beenden. Sie kann nur persönlich errichtet werden nach verpflichtender Aufklärung durch zwei Ärztinnen/Ärzte, von denen eine/einer palliativmedizinisch qualifiziert sein muss.

Die Verfügung wird bei Notarinnen/Notaren oder rechtskundigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Patientenvertretung dokumentiert und gilt für maximal ein Jahr. Im Zentrum steht das Recht auf Selbstbestimmung in medizinisch ausweglosen Situationen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf, zu den Voraussetzungen und zur rechtlichen Absicherung bietet die Broschüre Sterbeverfügung – Leitfaden für die Praxis (BMASGPK).

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion