Begriffe mit R
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Ruhepause
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden pro Tag steht eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden.
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Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion