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Publizitätsprinzip

Das Publizitätsprinzip (auch Offenkundigkeitsprinzip) ist eines der Grundprinzipien im Sachenrecht. Es besagt, dass eine sachenrechtliche Zuordnung nach außen hin für jede/jeden erkennbar sein muss. Diese Publizität (Offenkundigkeit) wird bei beweglichen Sachen (z.B. Handy, Brille) durch den Besitz und bei unbeweglichen Sachen (z.B. Liegenschaften) durch die Grundbuchseintragung erreicht. Hintergrund dafür, dass Sachenrechte für jede andere Person erkennbar sein müssen, ist, dass sie absolut wirken. Das bedeutet, sie müssen von jeder anderen Person respektiert werden.

Absolut geschützte Sachenrechte sind beispielsweise das Eigentumsrecht, das Pfandrecht und Dienstbarkeiten.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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