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Oberstaatsanwaltschaft
Die Oberstaatsanwaltschaften sind über den Staatsanwaltschaften geordnet und unterstehen direkt den Weisungen des Bundesministeriums für Justiz. Sie vertreten die Anklage vor dem Oberlandesgericht und führen auch die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel.
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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