Begriffe mit N

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Nächtigungsgelder

Bei Dienstreisen im In- und Ausland steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern für die Übernachtung ein Ersatz der Kosten zu. Bei Nachweis der Nächtigungskosten und der Kosten des Frühstücks ersetzt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die gesamten Kosten, ohne Nachweis steht ein Pauschalbetrag von 17 Euro zu.

Inlandsdienstreise

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
    Nächtigungsgelder