Begriffe mit G

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Generalvollmacht

Bei einer Generalvollmacht ist die/der Bevollmächtigte zum Abschluss aller Geschäfte bevollmächtigt, die überhaupt Gegenstand einer Vertretung sein können.

Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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