Begriffe mit G
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Gewerbearten
In den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fallen grundsätzlich gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten. Das sind Tätigkeiten, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Es wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden.
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Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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