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Energieausweis
Bei einer Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss von der Verkäuferin/dem Verkäufer bzw. von der Vermieterin/dem Vermieter oder der Verpächterin/dem Verpächter ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion