Begriffe mit E

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Entgeltfortzahlung

Bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers hat diese/dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese gebührt bei Krankheit grundsätzlich sechs Wochen und bei einem Arbeitsunfall acht Wochen, wenn sie nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurde.

Entgeltfortzahlung

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion