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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Staaten- und Individualbeschwerden bezüglich der Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannten Rechte. Bürgerinnen/Bürger können sich mit Beschwerden direkt an den EGMR wenden, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.
Hinweis
Der EGMR ist kein Organ der Europäischen Union.
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion