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Behindertenparkausweis

Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung erleichtert Menschen mit Behinderung das Parken. So dürfen mobilitätseingeschränkte Personen damit beispielsweise zum Ein- oder Aussteigen oder zum Ein- und Ausladen eines Rollstuhls in Halte- und Parkverboten halten oder in Kurzparkzonen ohne zeitliche Beschränkung parken.

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Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion