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Belegpflicht
Die Belegpflicht (auch "Belegerteilungspflicht" genannt) ist die Verpflichtung von Unternehmen, den Kundinnen/Kunden bei der Verrechnung von Kosten für eine Leistung einen Beleg auszuhändigen. Durch die Belegpflicht soll Steuerbetrug verhindert werden.
Seit dem Jahr 2016 muss jede Unternehmerin/jeder Unternehmer bei Barzahlungen einen Kassabeleg mit bestimmten Mindestinhalten ausstellen und der Kundin/dem Kunden aushändigen.
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Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion