Begriffe mit A

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Armenbestattung

Können die Kosten für eine Beerdigung von den Angehörigen oder aus dem Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden, findet eine sogenannte "Armenbestattung" bzw. "Sozialbestattung" statt. Die Kosten werden dann grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Details dazu sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt.

Todesfall

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion