Wohnen und GesundheitWer wohnungslos ist oder Angst hat, die Wohnung zu verlieren, soll Hilfe bekommen. Vereine, Gemeinden, Länder und der Bund sind notfalls gefragt. Auch die gesundheitliche Grundversorgung soll für jeden Menschen in Österreich gesichert sein.

Wohnschirm
WOHNSCHIRM ist das Programm des Sozialministeriums, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet.
Es ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.
Auf der Wohneschirm-Website (→ BMASGPK) finden Sie Informationen zu Kostenübernahmen, alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wohnbeihilfe
Grundsätzlich können österreichische und andere EU-/EWR-Staatsangehörige Wohnbeihilfe bekommen. Sie können die Beihilfe nur in dem Bundesland bekommen, in dem Ihr Hauptwohnsitz ist. Wohnbeihilfe kann in allen Bundesländern beantragt werden. Das Haushaltseinkommen und die Wohnungsgröße spielen eine Rolle. Die Grundlagen sind in ganz Österreich gleich. Wer wie viel Geld bekommt, weicht in den Bundesländern aber voneinander ab.
Mehr Info zur Wohnbeihilfe
Beratung bei (drohendem) Wohnungsverlust
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Wohnungs- und Obdachlosen. Sie unterstützen genauso von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. Die Wohnungslosenhilfe umfasst Angebote in den Bereichen Beratung, Delogierungsprävention (rechtzeitiges Verhindern einer Zwangsräumung), Notschlafstellen, tagesstrukturierende Maßnahmen, Übergangswohnen und Wohnheim.
Mehr Info zur Beratung und Betreuung in den Bundesländern
Gesundheitsversorgung und -vorsorge
Medizinische Behandlung
In Österreich sind fast alle Menschen krankenversichert (99,9 Prozent). Sie sind entweder pflichtversichert, selbstversichert oder mit jemandem mitversichert. Die Versicherten bekommen Sach- und Geldleistungen aus der Krankenkasse. Was sind Sach- und Geldleistungen? Bei einem längeren Krankenstand zum Beispiel bekommen Sie Geld von der Krankenkasse. Eine medizinische Behandlung, zum Beispiel im Spital, müssen Sie nicht extra bezahlen. Obwohl fast alle krankenversichert sind, gibt es Einrichtungen, die medizinische Versorgung für Menschen anbieten, die nicht versichert sind.
Mehr Info zur medizinischen Behandlung und Lebensmittelversorgung
Rezeptgebührenbefreiung
Versicherte können von der Rezeptgebühr für Medikamente befreit werden. In der Apotheke müssen sie dann nichts zahlen. Das Serviceentgelt für die E-Card müssen die Versicherten in dem Fall in der Regel auch nicht zahlen. Personen, die
- eine Ausgleichszulage zur Pension bekommen,
- anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben,
- Zivildienst oder ein freiwilliges Sozialjahr machen,
- wegen der Pflege eine behinderten Kindes selbstversichert sind,
- Sozialleistungen bekommen und durch diese Sozialleistungen krankenversichert (und nicht bei Angehörigen mitversichert) sind,
- Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, oder
- im Kalenderjahr schon zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt haben,
sind von der Rezeptgebühr befreit. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Manche Personengruppen müssen einen Antrag stellen. Der Antrag wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt. Man muss Unterlagen beilegen, wie einen Einkommensnachweis.
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