Push-Benachrichtigungen auf oesterreich.gv.at 

Welche Push-Benachrichtigungen stehen auf oesterreich.gv.at zur Verfügung?

Zur Zeit können Sie folgende Push-Benachrichtigungen auf oesterreich.gv.at aktivieren:

  • Mein Postkorb. Sie erhalten eine Push-Benachrichtigung beim Eingang einer neuen Zustellung. Für die Nutzung dieser Funktion müssen Sie für die elektronische Zustellung registriert sein.
  • Ausweis Erinnerungsservice. Sie erhalten eine Push-Benachrichtigung vor Ablauf Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

 

Wie aktiviere ich Push-Benachrichtigungen auf oesterreich.gv.at?

Im Bereich „Einstellungen“, der über das Benutzer-Profil (rechts oben im Hauptmenü) erreichbar ist, können Push-Benachrichtigungen aktiviert, bzw. deaktiviert werden. Für die Nutzung dieser Funktion müssen Sie mit Ihrer ID Austria angemeldet sein.

oesterreich.gv.at nutzt sogenannte Web-Push-Benachrichtigungen, die vom verwendeten Web-Browser (z.B. Edge, Safari, Chrome) angezeigt werden. Dem Browser muss dafür die Erlaubnis auf Betriebssystemebene erteilt werden. Nach dem Aktivieren einer Push-Benachrichtigung wird daher die Erteilung dieser Erlaubnis angefragt. Stimmt man nicht zu, können auf diesem Browser keine Push-Benachrichtigungen von oesterreich.gv.at empfangen werden.

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Aktivierung von Push-Benachrichtigungen, inklusive spezifischer Hinweise für iPhone-Benutzer.


 

Wie kann ich die Berechtigung für das Erhalten von Push-Benachrichtigungen im Nachhinein erteilen?

Wurde die Berechtigung zum Erhalt von Push-Benachrichtigungen beim erstmaligen Aktivieren nicht erteilt, kann die Berechtigung über die Systemeinstellungen des Betriebssystems im Nachhinein erteilt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der zahlreichen möglichen Systemkonfigurationen keine detaillierten Anweisungen geben können.


 

Wie füge ich oesterreich.gv.at auf den Homescreen hinzu bzw. installiere oesterreich.gv.at auf meinem Gerät?

Der Zugang zu einer Webseite kann auf einem Gerät ähnlich einem Programm oder einer App installiert werden. Je nach Betriebssystem wird dieser Vorgang „Am Homescreen speichern“, oder „Installieren“ (oder ähnlich) genannt und ist über die Browser-Funktionen aufrufbar. Nach der Installation erscheint ein Icon auf dem Homescreen oder im Bereich „Programme“, über das die Webseite in einem speziellen Modus (PWA, Progressive Web App) aufgerufen werden kann.

 

Wie verwende ich Push-Benachrichtigungen auf einem gemeinsam genutzten PC? 

Beachten Sie bitte, dass Push-Benachrichtigungen im Anlassfall (z.B. Eingang einer neuen Nachricht in „Mein Postkorb“) angezeigt werden, und dabei nicht berücksichtigt werden kann, welcher Nutzer gerade einen gemeinsam genutzten PC bedient. Daher kann es vorkommen, dass die Benachrichtigung für einen anderen Benutzer bestimmt ist. Es liegt in diesem Fall in der Verantwortung der Nutzer, wie auf Benachrichtigungen reagiert wird.