Beschluss des Nationalrates: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.
- Einlangen im Nationalrat: 7. Juli 2026
- Geplantes Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026
Ziele
- Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
- Erhöhung des Verbraucherschutzes
Inhalt
- Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG)
- Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
- Konkretisierung des Versandhandelsverbots
- Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735
Hauptgesichtspunkte
Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.
Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.
Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen besonders stark.
Mit dem vorliegenden Beschluss werden neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.
