Beschluss des Nationalrates: Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bzw. Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden verlängert.
- Datum des Beschlusses des Nationalrates: 23. April 2026
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule
Inhalt
Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart
Hauptgesichtspunkte
Mit der gegenständlichen Novelle wird Armutsgefährdung reduziert, Wohnungslosigkeit vermieden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gesichert.
Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, werden zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert.
Etablierte Unterstützungsleistungen für das Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler werden weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, werden ebenfalls weiterhin gelten.
Im Sinne einer vereinfachten Abwicklung werden Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen werden berechtigt, diese Abfragen durchzuführen.
