Die österreichische Klimaschutzstrategie/Politik

Das internationale Übereinkommen von Paris, das im Jahr 2016 in Kraft getreten ist, ist das erste ambitionierte und rechtsverbindliche Vertragswerk zur Bekämpfung der Klimakrise mit Verpflichtungen für alle Staaten. Im Pariser Abkommen wurde das langfristige 2-Grad-Celsius-Ziel erstmals festgelegt und darüber hinaus sollen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dieses Übereinkommen zielt auch darauf ab, die Fähigkeit der Länder zu stärken, mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen, und sie in ihren Bemühungen bei der Transformation der Energiesysteme, der Wirtschaft und der Gesellschaft zu unterstützen. Eindringlich und alarmierend zeigen die Ergebnisse des des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) zu den Folgen einer globalen Temperaturerhöhung von 1,5 Grad Celsius den Handlungsbedarf.

Um die Folgen des Klimawandels auf ein erträgliches Maß einzudämmen, hat der Europäische Rat das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen bzw. verbleibende Emissionen durch natürliche und technische "Senken" zu kompensieren. Mit den bereits beschlossenen Etappenzielen der Europäischen Union (EU), dem Klima- und Energiepaket 2020 sowie dem Rahmen für die EU-Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, wurden erste Zwischenschritte auf dem Weg zu einer langfristigen Klimaneutralität rechtsverbindlich festgelegt. Das 2030-Ziel ist allerdings nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vereinbar. Daher hat die EU-Kommission dieses Ziel im Rahmen des Green Deal und mit dem Europäischen Klimagesetz auf netto mindestens 55 Prozent angehoben.

Um die Ziele des Klimagesetzes zu erreichen, hat die Kommission das Gesetzgebungspaket "Fit for 55" Mitte Juli 2021 vorgelegt. Dieses umfasst unter anderem die Anpassung einer Reihe bestehender rechtlicher Grundlagen an das höhere Emissionsreduktionsziel und bedeutet für Österreich unter anderem eine Zielerhöhung bis zum Jahr 2030 auf minus 48 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems.

In Österreich wurde im Jahr 2011 das Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen, um das 2020-Ziel im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung zu erreichen. Das KSG bildet den nationalen rechtlichen Rahmen für die Einhaltung der Emissionshöchstmengen und schließt auch eine sektorale Aufteilung des geltenden nationalen Klimaziels mit ein. Für die Umsetzung einzelner Politiken und Maßnahmen gibt es je nach Sektor und Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Auf der Grundlage des KSG wurde zwischen Bund und Ländern ein erstes konkretes Maßnahmenpaket bis zum Jahr 2018 ausgearbeitet.

Gemäß dem Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 soll ein neues Klimagesetz den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen, Werkzeuge und Governance zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität, der Klimawandelanpassung und der Kreislaufwirtschaft schaffen. Es etabliert und regelt unter anderem Aufgaben einer Klima-Governance-Struktur mit interministerieller Steuerungsgruppe und wissenschaftlichem Klimabeirat und definiert einen Korrekturmechanismus im Falle einer Überschreitung der verbindlichen jährlichen Obergrenzen für Gesamtemissionen. Dabei wird der Fokus auf die Gesamtverantwortung und Flexibilität zwischen den Sektoren gelegt. Die Steuerungsgruppe verantwortet die Erarbeitung eines Klimafahrplans, der als Planungsinstrument fungiert und sowohl Monitoring als auch indikative Reduktionspfade bzw. Treibhausgasbudgets für jeden Sektor beinhaltet, denen Projektionen der Emissionsentwicklungen gegenübergestellt werden. Der Klimafahrplan stellt zudem, gemäß dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040, die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer dar. Die Einbindung von Bundesländern und Gemeinden, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft wird dabei sichergestellt.

Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen

Die Folgen des Klimawandels sind in Österreich nicht mehr zu übersehen und sie schreiten schneller voran als im globalen Durchschnitt. Die Veränderungen von Temperatur und Niederschlag bringen eine Reihe von direkten und indirekten Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft mit sich.

Österreich erwärmt sich mehr als doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Konkret ist seit dem Jahr 1900 die durchschnittliche Temperatur in Österreich um rund 3,1 Grad Celsius gestiegen. Die Folgen sind bereits deutlich spürbar: Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen und Muren nehmen zu und die Risiken sowie Schäden zeigen sich längst in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen – von Land- und Forstwirtschaft und Gesundheit bis hin zu Infrastruktur, Tourismus und Ökosystemen.

Mit dem Übereinkommen von Paris wurde die Anpassung an den Klimawandel gleichwertig neben den Klimaschutz gestellt. Österreich verfolgt schon seit Jahren dieses "Zwei-Säulen-Prinzip" in der Klimapolitik und war unter den ersten EU-Staaten, die ein strategisches Konzept zur Anpassung an den Klimawandel mit einem umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung verknüpften. Das vorrangige Ziel der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel liegt darin, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen.

Im Rahmen des Green Deal hat die EU-Kommission eine neue, ehrgeizigere Anpassungsstrategie vorgelegt. Sie bildet die Grundlage einer langfristigen Vision, bis zum Jahr 2050 in Europa eine klimaresiliente und klimaneutrale Gesellschaft realisiert zu haben, die vollständig an jene Folgen des Klimawandels angepasst ist, die in Europa unvermeidbar sind.

Das im Jahr 2019 von der XV. Alpenkonferenz verabschiedete Alpine Klimazielsystem 2050 legt Ziele zur Erreichung klimaneutraler und klimaresilienter Alpen fest.

Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wurde erstmals im Jahr 2012 verabschiedet und im Jahr 2017 in einer aktualisierten Fassung beschlossen. Sie enthält die zur Anpassung an nicht mehr vermeidbare Auswirkungen notwendigen Maßnahmen und zielt darauf ab, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermindern und zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen. Nun liegt die Anpassungsstrategie bereits in ihrer dritten Version vor. In einem Prozess von rund zwei Jahren wurde sie auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Ergebnisse des Fortschrittsberichts 2021 überarbeitet und inhaltlich vertieft. Diese weiterentwickelte Anpassungsstrategie wurde im April 2024 vom Ministerrat verabschiedet und auch von der Landesklimaschutzreferent:innenkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft